Vermittlungsgenehmigung

Die VENTRAB GmbH ist berechtigt, alle beschriebenen Tätigkeiten durchzuführen.

Die Genehmigung wurde erteilt nach § 12a des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz- AbfG) vom 27.8.1986 (BGBl. I, S. 1410, 1501) für das Vermitteln von Abfällen oder Stoffen im Sinne des § 2 Abs. 3 AbfG Genehmigungsbescheid vom 03.08.1995 der Bezirksregierung Düsseldorf Genehmigungs-Nr.: 52.02.22.14-0023/95.

Die Genehmigung ist auch gültig nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Der Bescheid kann auf Wunsch eingesehen werden.

 
VENTRAB
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